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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen MB Consulting & Marketing, Auf der Kenner Ley, 54344 Kenn gegenüber Unternehmern/innen

§1 Anwendungsbereich

1.1 Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von MB Consulting & Marketing erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteile aller Verträge und Angebote, die MB Consulting & Marketing mit ihren Vertragspartnern über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angeboten an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

1.2 Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn MB Consulting & Marketing ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn MB Consulting & Marketing auf ein Schreiben oder eine E- Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

§2 Leistungen von MB Consulting & Marketing / Mitwirkung des Kunden

2.1 MB Consulting & Marketing erbringt für KMUs individuelle Agenturdienstleistungen im Bereich des Online-Marketings. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet MB Consulting & Marketing dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs.

2.2 Dem Kunden ist bewusst, dass Algorithmen von Anbietern wie Facebook, Instagram und Google geheim sind und der permanenten Weiterentwicklung/Änderung unterliegen.

2.3 Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen steht vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von MB Consulting & Marketing zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch MB Consulting & Marketing, bleibt der Vergütungsanspruch von MB Consulting & Marketing unberührt.

2.4 Der Kunde muss MB Consulting & Marketing jeweils unverzüglich und für MB Consulting & Marketing kostenlos sämtliche Inhalte zur Verfügung stellen, die für die Leistungen von MB Consulting & Marketing im Rahmen der Kundenbeziehung erforderlich sind, z.B. gewünschte Texte, Bilddateien, für die gewünschte Nutzung von Fremddiensten erforderlichen Login-Daten (z.B. Zugangsdaten zur Facebookseite, Google Places-Pin, Login-Daten für Google AdWords). Er hat Daten vorbehaltlich anderer Vereinbarung digital zu übergeben und marktübliche Dateiformate zu nutzen, die er von MB Consulting & Marketing auf Nachfrage erfahren kann.

2.5 Dem Kunden ist bewusst, dass Anbieter wie Facebook und Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist MB Consulting & Marketing nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch von MB Consulting & Marketing bleibt in diesen Fällen unberührt.

2.6 In Bezug auf die von MB Consulting & Marketing zu erbringende Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht MB Consulting & Marketing in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

2.7 MB Consulting & Marketing ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.

2.8 Die Vereinbarte Vergütung von MB Consulting & Marketing enthält kein Budget für etwaige Werbekampagnen. Der Kunde hat dieses Budget separat zur Verfügung zu stellen.

2.9 Sofern MB Consulting & Marketing im Rahmen der Kundenbeziehung Domains/ Landingpages (Landeseiten)/ Webseiten zur Verfügung stellt, erfolgt deren Überlassung an den Kunden vorbehaltlich anderslautender Individualabrede ausschließlich bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Eine Überlassung zur Verfügung gestellter Domains/ Landingpages (Landeseiten)/ Webseiten und anderweitiger Inhalte über die Vertragslaufzeit hinaus gilt im Zweifel als nicht vereinbart.

2.11 MB Consulting & Marketing ist für die Rechtskonformität von Werbekampagnen, Web- und Landingspages (Landeseiten) und deren Inhalten, die im Rahmen der Vertragsbeziehung für den Kunden erstellt worden sind, nicht verantwortlich. Der Kunde hat diese eigenständig vor Veröffentlichung zu überprüfen und MB Consulting & Marketing erforderlichenfalls mitzuteilen.

2.12 Sollte die Verwendung von Bild- und/oder Videomaterial im Wege der Zusammenarbeit erforderlich werden, hat der Kunde MB Consulting & Marketing sämtliche Nutzungs- und Bearbeitungsrechte daran zum Zwecke der Vertragserfüllung zur Verfügung zu stellen beziehungsweise eine jeweils hinreichende Lizenz zu organisieren.

2.13 Die bei MB Consulting & Marketing gebuchten Leistungen sind nicht auf Dritte übertragbar.

§3 Zustandekommen von Veträgen

3.1 Der Vertragsschluss zwischen MB Consulting & Marketing und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.

3.2 Der Kunde erhält auf Wunsch von MB Consulting & Marketing eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.

§4 Abnahme bedürftige Leistungen

4.1 Die Leistungen von MB Consulting & Marketing unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung ausnahmsweise dem Werksvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-10.

4.2 MB Consulting & Marketing kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.

4.3 Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.

4.4 Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. MB Consulting & Marketing kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber MB Consulting & Marketing nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und MB Consulting & Marketing überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.

4.5 Soweit bei der Funktionsprüfung erhebliche Mängel festgestellt werden, ist MB Consulting & Marketing verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.

4.6 MB Consulting & Marketing ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten. Unerhebliche Mängel der (Teil-) Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.

4.7 Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreites ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird MB Consulting & Marketing dem Kunden insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.

4.8 Die abzunehmende (Teil-) Leistung von MB Consulting & Marketing gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von AB hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-) Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.

4.9 Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.

4.10 Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderungen von Teilen der Vergütung.

§5 Zahlungen, Preise, Bedingungen

5.1 Die Preise, die von MB Consulting & Marketing angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

5.2 Die Bezahlung der Leistungen von MB Consulting & Marketing erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von MB Consulting & Marketing ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von MB Consulting & Marketing ist anders lautend. Eine MB Consulting & Marketing/ CopeCart erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung

5.3 Sofern der (SEPA-)- Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde MB Consulting & Marketing nach Vertragsschluss ein schriftliches Lastschriftmandant zu erteilen.

5.4 MB Consulting & Marketing/CopeCart stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

5.5 Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen 10 Werktagen nach Rückbuchung an MB Consulting & Marketing zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

5.6 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes durch eine Vertragspartei.

§6 Kündigung, Laufzeit

6.1 Der Vertrag hat die (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit von 3, 6 oder 12 Monaten. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.

6.2 Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage zum Laufzeitende. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs. Sollte die Kündigung nicht fristwahrend der jeweils anderen Partei zugehen, verlängert sich der Vetrag jeweils zu gleicher Laufzeit und zu den gleichen Bedingungen. Dies betrifft nicht einmalig angefallene Setup-/ Einrichtungsgebühren.

6.3 Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.

6.4 Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

6.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

§7 Verzug/ außerordentliche Kündigung

7.1 Fristen für die Leistungserbringung durch MB Consulting & Marketing beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei MB Consulting & Marketing eingegangen ist und die vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei MB Consulting & Marketing vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

7.2 Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält MB Consulting & Marketing sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

7.3 Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber MB Consulting & Marketing in Verzug, ist MB Consulting & Marketing berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistung einzustellen. MB Consulting & Marketing wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadenersatz geltend zu machen.

§8 Erfüllung

8.1 MB Consulting & Marketing wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. MB Consulting & Marketing ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt mit der Hilfe Dritter zu bedienen.

8.2 Dem Kunden ist bewusst, dass MB Consulting & Marketing bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird MB Consulting & Marketing innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.

8.3 Ist MB Consulting & Marketing gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von MB Consulting & Marketing unberührt.

§9 Verhalten und Rücksichtnahme

9.1 Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber MB Consulting & Marketing zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise Sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

9.2 Sofern der Kunde an Communities und Gruppen von MB Consulting & Marketing (z.B. auf Facebook) teilnimmt, ist er verpflichtet, dort die Interessen von MB Consulting & Marketing zu wahren. MB Consulting & Marketing ist berechtigt, den Kunden von der Teilnahme an Communities und Gruppen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, sollte der Kunde (z.B. durch geschäftsschädigende Äußerungen) die Interessen von MB Consulting & Marketing innerhalb der Gruppe/ Community verletzen oder beeinträchtigen.

§10 Schutzrechte Dritter

10.1 Der Kunde gewährleistet, dass MB Consulting & Marketing überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrages erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt MB Consulting & Marketing insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

§11 Nutzungsrechte

11.1 Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von MB Consulting & Marketing erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnissen. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von MB Consulting & Marketing für den Kunden erstellt wurden (z.B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes KnowHow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form) . Solange Arbeitsergebnisse nicht fertiggestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vetrages.

11.2 Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde MB Consulting & Marketing nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

11.3 Ist die Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarungen erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an MB Consulting & Marketing über.

11.4 Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

§12 Widerrufsrecht

12.1 Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und Kaufleute (HGB) besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von MB Consulting & Marketing anderweitig eingeräumt.

§13 Haftung

13.1 MB Consulting & Marketing haftet auf Schadenersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet MB Consulting & Marketing nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung und die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

13.2 In den Grenzen nach Absatz 1 haftet MB Consulting & Marketing nicht für Daten- und Programmverlust. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrenentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

§14 Datenschutz & Datensicherheit

14.1 Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an MB Consulting & Marketing die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.

14.2 Sofern MB Consulting & Marketing für den Kunden Daten im Auftrag (Auftragsverarbeitung) verarbeiten soll, wird darüber eine separat zu vergütende Vereinbarung (schriftlich) zwischen den Parteien getroffen.

§15 Schlussbestimmungen

15.1 Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von MB Consulting & Marketing maßgebend.

15.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von MB Consulting & Marketing. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von MB Consulting & Marketing.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen MB Consulting & Marketing, Auf der Kenner Ley, 54344 Kenn gegenüber Unternehmern/innen

§1 Anwendungsbereich

1.1 Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von MB Consulting & Marketing erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteile aller Verträge und Angebote, die MB Consulting & Marketing mit ihren Vertragspartnern über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angeboten an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

1.2 Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn MB Consulting & Marketing ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn MB Consulting & Marketing auf ein Schreiben oder eine E- Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

§2 Leistungen von MB Consulting & Marketing / Mitwirkung des Kunden

2.1 MB Consulting & Marketing erbringt für KMUs individuelle Agenturdienstleistungen im Bereich des Online-Marketings. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet MB Consulting & Marketing dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs.

2.2 Dem Kunden ist bewusst, dass Algorithmen von Anbietern wie Facebook, Instagram und Google geheim sind und der permanenten Weiterentwicklung/Änderung unterliegen.

2.3 Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen steht vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von MB Consulting & Marketing zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch MB Consulting & Marketing, bleibt der Vergütungsanspruch von MB Consulting & Marketing unberührt.

2.4 Der Kunde muss MB Consulting & Marketing jeweils unverzüglich und für MB Consulting & Marketing kostenlos sämtliche Inhalte zur Verfügung stellen, die für die Leistungen von MB Consulting & Marketing im Rahmen der Kundenbeziehung erforderlich sind, z.B. gewünschte Texte, Bilddateien, für die gewünschte Nutzung von Fremddiensten erforderlichen Login-Daten (z.B. Zugangsdaten zur Facebookseite, Google Places-Pin, Login-Daten für Google AdWords). Er hat Daten vorbehaltlich anderer Vereinbarung digital zu übergeben und marktübliche Dateiformate zu nutzen, die er von MB Consulting & Marketing auf Nachfrage erfahren kann.

2.5 Dem Kunden ist bewusst, dass Anbieter wie Facebook und Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist MB Consulting & Marketing nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch von MB Consulting & Marketing bleibt in diesen Fällen unberührt.

2.6 In Bezug auf die von MB Consulting & Marketing zu erbringende Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht MB Consulting & Marketing in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

2.7 MB Consulting & Marketing ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.

2.8 Die Vereinbarte Vergütung von MB Consulting & Marketing enthält kein Budget für etwaige Werbekampagnen. Der Kunde hat dieses Budget separat zur Verfügung zu stellen.

2.9 Sofern MB Consulting & Marketing im Rahmen der Kundenbeziehung Domains/ Landingpages (Landeseiten)/ Webseiten zur Verfügung stellt, erfolgt deren Überlassung an den Kunden vorbehaltlich anderslautender Individualabrede ausschließlich bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Eine Überlassung zur Verfügung gestellter Domains/ Landingpages (Landeseiten)/ Webseiten und anderweitiger Inhalte über die Vertragslaufzeit hinaus gilt im Zweifel als nicht vereinbart.

2.11 MB Consulting & Marketing ist für die Rechtskonformität von Werbekampagnen, Web- und Landingspages (Landeseiten) und deren Inhalten, die im Rahmen der Vertragsbeziehung für den Kunden erstellt worden sind, nicht verantwortlich. Der Kunde hat diese eigenständig vor Veröffentlichung zu überprüfen und MB Consulting & Marketing erforderlichenfalls mitzuteilen.

2.12 Sollte die Verwendung von Bild- und/oder Videomaterial im Wege der Zusammenarbeit erforderlich werden, hat der Kunde MB Consulting & Marketing sämtliche Nutzungs- und Bearbeitungsrechte daran zum Zwecke der Vertragserfüllung zur Verfügung zu stellen beziehungsweise eine jeweils hinreichende Lizenz zu organisieren.

2.13 Die bei MB Consulting & Marketing gebuchten Leistungen sind nicht auf Dritte übertragbar.

§3 Zustandekommen von Veträgen

3.1 Der Vertragsschluss zwischen MB Consulting & Marketing und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.

3.2 Der Kunde erhält auf Wunsch von MB Consulting & Marketing eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.

§4 Abnahme bedürftige Leistungen

4.1 Die Leistungen von MB Consulting & Marketing unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung ausnahmsweise dem Werksvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-10.

4.2 MB Consulting & Marketing kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.

4.3 Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.

4.4 Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. MB Consulting & Marketing kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber MB Consulting & Marketing nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und MB Consulting & Marketing überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.

4.5 Soweit bei der Funktionsprüfung erhebliche Mängel festgestellt werden, ist MB Consulting & Marketing verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.

4.6 MB Consulting & Marketing ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten. Unerhebliche Mängel der (Teil-) Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.

4.7 Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreites ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird MB Consulting & Marketing dem Kunden insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.

4.8 Die abzunehmende (Teil-) Leistung von MB Consulting & Marketing gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von AB hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-) Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.

4.9 Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.

4.10 Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderungen von Teilen der Vergütung.

§5 Zahlungen, Preise, Bedingungen

5.1 Die Preise, die von MB Consulting & Marketing angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

5.2 Die Bezahlung der Leistungen von MB Consulting & Marketing erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von MB Consulting & Marketing ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von MB Consulting & Marketing ist anders lautend. Eine MB Consulting & Marketing/ CopeCart erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung

5.3 Sofern der (SEPA-)- Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde MB Consulting & Marketing nach Vertragsschluss ein schriftliches Lastschriftmandant zu erteilen.

5.4 MB Consulting & Marketing/CopeCart stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

5.5 Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen 10 Werktagen nach Rückbuchung an MB Consulting & Marketing zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

5.6 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes durch eine Vertragspartei.

§6 Kündigung, Laufzeit

6.1 Der Vertrag hat die (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit von 3, 6 oder 12 Monaten. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.

6.2 Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage zum Laufzeitende. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs. Sollte die Kündigung nicht fristwahrend der jeweils anderen Partei zugehen, verlängert sich der Vetrag jeweils zu gleicher Laufzeit und zu den gleichen Bedingungen. Dies betrifft nicht einmalig angefallene Setup-/ Einrichtungsgebühren.

6.3 Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.

6.4 Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

6.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

§7 Verzug/ außerordentliche Kündigung

7.1 Fristen für die Leistungserbringung durch MB Consulting & Marketing beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei MB Consulting & Marketing eingegangen ist und die vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei MB Consulting & Marketing vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

7.2 Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält MB Consulting & Marketing sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

7.3 Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber MB Consulting & Marketing in Verzug, ist MB Consulting & Marketing berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistung einzustellen. MB Consulting & Marketing wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadenersatz geltend zu machen.

§8 Erfüllung

8.1 MB Consulting & Marketing wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. MB Consulting & Marketing ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt mit der Hilfe Dritter zu bedienen.

8.2 Dem Kunden ist bewusst, dass MB Consulting & Marketing bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird MB Consulting & Marketing innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.

8.3 Ist MB Consulting & Marketing gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von MB Consulting & Marketing unberührt.

§9 Verhalten und Rücksichtnahme

9.1 Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber MB Consulting & Marketing zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise Sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

9.2 Sofern der Kunde an Communities und Gruppen von MB Consulting & Marketing (z.B. auf Facebook) teilnimmt, ist er verpflichtet, dort die Interessen von MB Consulting & Marketing zu wahren. MB Consulting & Marketing ist berechtigt, den Kunden von der Teilnahme an Communities und Gruppen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, sollte der Kunde (z.B. durch geschäftsschädigende Äußerungen) die Interessen von MB Consulting & Marketing innerhalb der Gruppe/ Community verletzen oder beeinträchtigen.

§10 Schutzrechte Dritter

10.1 Der Kunde gewährleistet, dass MB Consulting & Marketing überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrages erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt MB Consulting & Marketing insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

§11 Nutzungsrechte

11.1 Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von MB Consulting & Marketing erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnissen. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von MB Consulting & Marketing für den Kunden erstellt wurden (z.B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes KnowHow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form) . Solange Arbeitsergebnisse nicht fertiggestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vetrages.

11.2 Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde MB Consulting & Marketing nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

11.3 Ist die Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarungen erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an MB Consulting & Marketing über.

11.4 Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

§12 Widerrufsrecht

12.1 Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und Kaufleute (HGB) besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von MB Consulting & Marketing anderweitig eingeräumt.

§13 Haftung

13.1 MB Consulting & Marketing haftet auf Schadenersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet MB Consulting & Marketing nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung und die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

13.2 In den Grenzen nach Absatz 1 haftet MB Consulting & Marketing nicht für Daten- und Programmverlust. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrenentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

§14 Datenschutz & Datensicherheit

14.1 Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an MB Consulting & Marketing die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.

14.2 Sofern MB Consulting & Marketing für den Kunden Daten im Auftrag (Auftragsverarbeitung) verarbeiten soll, wird darüber eine separat zu vergütende Vereinbarung (schriftlich) zwischen den Parteien getroffen.

§15 Schlussbestimmungen

15.1 Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von MB Consulting & Marketing maßgebend.

15.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von MB Consulting & Marketing. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von MB Consulting & Marketing.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen MB Consulting & Marketing, Auf der Kenner Ley, 54344 Kenn gegenüber Unternehmern/innen

§1 Anwendungsbereich

1.1 Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von MB Consulting & Marketing erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteile aller Verträge und Angebote, die MB Consulting & Marketing mit ihren Vertragspartnern über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angeboten an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

1.2 Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn MB Consulting & Marketing ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn MB Consulting & Marketing auf ein Schreiben oder eine E- Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

§2 Leistungen von MB Consulting & Marketing / Mitwirkung des Kunden

2.1 MB Consulting & Marketing erbringt für KMUs individuelle Agenturdienstleistungen im Bereich des Online-Marketings. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet MB Consulting & Marketing dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs.

2.2 Dem Kunden ist bewusst, dass Algorithmen von Anbietern wie Facebook, Instagram und Google geheim sind und der permanenten Weiterentwicklung/Änderung unterliegen.

2.3 Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen steht vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von MB Consulting & Marketing zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch MB Consulting & Marketing, bleibt der Vergütungsanspruch von MB Consulting & Marketing unberührt.

2.4 Der Kunde muss MB Consulting & Marketing jeweils unverzüglich und für MB Consulting & Marketing kostenlos sämtliche Inhalte zur Verfügung stellen, die für die Leistungen von MB Consulting & Marketing im Rahmen der Kundenbeziehung erforderlich sind, z.B. gewünschte Texte, Bilddateien, für die gewünschte Nutzung von Fremddiensten erforderlichen Login-Daten (z.B. Zugangsdaten zur Facebookseite, Google Places-Pin, Login-Daten für Google AdWords). Er hat Daten vorbehaltlich anderer Vereinbarung digital zu übergeben und marktübliche Dateiformate zu nutzen, die er von MB Consulting & Marketing auf Nachfrage erfahren kann.

2.5 Dem Kunden ist bewusst, dass Anbieter wie Facebook und Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist MB Consulting & Marketing nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch von MB Consulting & Marketing bleibt in diesen Fällen unberührt.

2.6 In Bezug auf die von MB Consulting & Marketing zu erbringende Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht MB Consulting & Marketing in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

2.7 MB Consulting & Marketing ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.

2.8 Die Vereinbarte Vergütung von MB Consulting & Marketing enthält kein Budget für etwaige Werbekampagnen. Der Kunde hat dieses Budget separat zur Verfügung zu stellen.

2.9 Sofern MB Consulting & Marketing im Rahmen der Kundenbeziehung Domains/ Landingpages (Landeseiten)/ Webseiten zur Verfügung stellt, erfolgt deren Überlassung an den Kunden vorbehaltlich anderslautender Individualabrede ausschließlich bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Eine Überlassung zur Verfügung gestellter Domains/ Landingpages (Landeseiten)/ Webseiten und anderweitiger Inhalte über die Vertragslaufzeit hinaus gilt im Zweifel als nicht vereinbart.

2.11 MB Consulting & Marketing ist für die Rechtskonformität von Werbekampagnen, Web- und Landingspages (Landeseiten) und deren Inhalten, die im Rahmen der Vertragsbeziehung für den Kunden erstellt worden sind, nicht verantwortlich. Der Kunde hat diese eigenständig vor Veröffentlichung zu überprüfen und MB Consulting & Marketing erforderlichenfalls mitzuteilen.

2.12 Sollte die Verwendung von Bild- und/oder Videomaterial im Wege der Zusammenarbeit erforderlich werden, hat der Kunde MB Consulting & Marketing sämtliche Nutzungs- und Bearbeitungsrechte daran zum Zwecke der Vertragserfüllung zur Verfügung zu stellen beziehungsweise eine jeweils hinreichende Lizenz zu organisieren.

2.13 Die bei MB Consulting & Marketing gebuchten Leistungen sind nicht auf Dritte übertragbar.

§3 Zustandekommen von Veträgen

3.1 Der Vertragsschluss zwischen MB Consulting & Marketing und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.

3.2 Der Kunde erhält auf Wunsch von MB Consulting & Marketing eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.

§4 Abnahme bedürftige Leistungen

4.1 Die Leistungen von MB Consulting & Marketing unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung ausnahmsweise dem Werksvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-10.

4.2 MB Consulting & Marketing kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.

4.3 Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.

4.4 Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. MB Consulting & Marketing kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber MB Consulting & Marketing nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und MB Consulting & Marketing überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.

4.5 Soweit bei der Funktionsprüfung erhebliche Mängel festgestellt werden, ist MB Consulting & Marketing verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.

4.6 MB Consulting & Marketing ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten. Unerhebliche Mängel der (Teil-) Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.

4.7 Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreites ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird MB Consulting & Marketing dem Kunden insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.

4.8 Die abzunehmende (Teil-) Leistung von MB Consulting & Marketing gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von AB hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-) Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.

4.9 Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.

4.10 Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderungen von Teilen der Vergütung.

§5 Zahlungen, Preise, Bedingungen

5.1 Die Preise, die von MB Consulting & Marketing angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

5.2 Die Bezahlung der Leistungen von MB Consulting & Marketing erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von MB Consulting & Marketing ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von MB Consulting & Marketing ist anders lautend. Eine MB Consulting & Marketing/ CopeCart erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung

5.3 Sofern der (SEPA-)- Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde MB Consulting & Marketing nach Vertragsschluss ein schriftliches Lastschriftmandant zu erteilen.

5.4 MB Consulting & Marketing/CopeCart stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

5.5 Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen 10 Werktagen nach Rückbuchung an MB Consulting & Marketing zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

5.6 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes durch eine Vertragspartei.

§6 Kündigung, Laufzeit

6.1 Der Vertrag hat die (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit von 3, 6 oder 12 Monaten. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.

6.2 Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage zum Laufzeitende. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs. Sollte die Kündigung nicht fristwahrend der jeweils anderen Partei zugehen, verlängert sich der Vetrag jeweils zu gleicher Laufzeit und zu den gleichen Bedingungen. Dies betrifft nicht einmalig angefallene Setup-/ Einrichtungsgebühren.

6.3 Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.

6.4 Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

6.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

§7 Verzug/ außerordentliche Kündigung

7.1 Fristen für die Leistungserbringung durch MB Consulting & Marketing beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei MB Consulting & Marketing eingegangen ist und die vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei MB Consulting & Marketing vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

7.2 Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält MB Consulting & Marketing sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

7.3 Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber MB Consulting & Marketing in Verzug, ist MB Consulting & Marketing berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistung einzustellen. MB Consulting & Marketing wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadenersatz geltend zu machen.

§8 Erfüllung

8.1 MB Consulting & Marketing wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. MB Consulting & Marketing ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt mit der Hilfe Dritter zu bedienen.

8.2 Dem Kunden ist bewusst, dass MB Consulting & Marketing bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird MB Consulting & Marketing innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.

8.3 Ist MB Consulting & Marketing gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von MB Consulting & Marketing unberührt.

§9 Verhalten und Rücksichtnahme

9.1 Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber MB Consulting & Marketing zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise Sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

9.2 Sofern der Kunde an Communities und Gruppen von MB Consulting & Marketing (z.B. auf Facebook) teilnimmt, ist er verpflichtet, dort die Interessen von MB Consulting & Marketing zu wahren. MB Consulting & Marketing ist berechtigt, den Kunden von der Teilnahme an Communities und Gruppen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, sollte der Kunde (z.B. durch geschäftsschädigende Äußerungen) die Interessen von MB Consulting & Marketing innerhalb der Gruppe/ Community verletzen oder beeinträchtigen.

§10 Schutzrechte Dritter

10.1 Der Kunde gewährleistet, dass MB Consulting & Marketing überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrages erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt MB Consulting & Marketing insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

§11 Nutzungsrechte

11.1 Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von MB Consulting & Marketing erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnissen. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von MB Consulting & Marketing für den Kunden erstellt wurden (z.B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes KnowHow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form) . Solange Arbeitsergebnisse nicht fertiggestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vetrages.

11.2 Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde MB Consulting & Marketing nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

11.3 Ist die Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarungen erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an MB Consulting & Marketing über.

11.4 Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

§12 Widerrufsrecht

12.1 Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und Kaufleute (HGB) besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von MB Consulting & Marketing anderweitig eingeräumt.

§13 Haftung

13.1 MB Consulting & Marketing haftet auf Schadenersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet MB Consulting & Marketing nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung und die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

13.2 In den Grenzen nach Absatz 1 haftet MB Consulting & Marketing nicht für Daten- und Programmverlust. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrenentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

§14 Datenschutz & Datensicherheit

14.1 Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an MB Consulting & Marketing die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.

14.2 Sofern MB Consulting & Marketing für den Kunden Daten im Auftrag (Auftragsverarbeitung) verarbeiten soll, wird darüber eine separat zu vergütende Vereinbarung (schriftlich) zwischen den Parteien getroffen.

§15 Schlussbestimmungen

15.1 Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von MB Consulting & Marketing maßgebend.

15.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von MB Consulting & Marketing. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von MB Consulting & Marketing.

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*Haftungsausschluss:

Das hier sind alles Kunden unserer Agentur, die ihre echte Meinung teilen. Niemand wurde in irgendeiner Form für diese Inhalte kompensiert. Wir können Ihnen keine Ergebnisse garantieren. All diese Unternehmen haben gemeinsam mit uns zusammengearbeitet und diese Ergebnisse erhalten! Diese Erfolge sind i.d.R nur möglich, wenn Sie vorher 1:1 mit uns innerhalb eines kostenlosen Erstgesprächs sprechen und unsere Strategien mit uns umsetzen.

 
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