MB Consulting & Marketing erbringt für Hausärzte, Zahnärzte, Allgemeinmediziner und KMUs individuelle Agenturdienstleistungen im Bereich des Online-Marketings. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet MB Consulting & Marketing dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs.
Dem Kunden ist bewusst, dass Algorithmen von Anbietern wie Facebook, Instagram und Google geheim sind und der permanenten Weiterentwicklung/Änderung unterliegen.
Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen steht vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von MB Consulting & Marketing zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch MB Consulting & Marketing, bleibt der Vergütungsanspruch von MB Consulting & Marketing unberührt.
Der Kunde muss MB Consulting & Marketing jeweils unverzüglich und für MB Consulting & Marketing kostenlos sämtliche Inhalte zur Verfügung stellen, die für die Leistungen von MB Consulting & Marketing im Rahmen der Kundenbeziehung erforderlich sind, z.B. gewünschte Texte, Bilddateien, für die gewünschte Nutzung von Fremddiensten erforderlichen Login-Daten (z.B. Zugangsdaten zur Facebookseite, Google Places-Pin, Login-Daten für Google AdWords). Er hat Daten vorbehaltlich anderer Vereinbarung digital zu übergeben und marktübliche Dateiformate zu nutzen, die er von MB Consulting & Marketing auf Nachfrage erfahren kann.
Dem Kunden ist bewusst, dass Anbieter wie Facebook und Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist MB Consulting & Marketing nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch von MB Consulting & Marketing bleibt in diesen Fällen unberührt.
In Bezug auf die von MB Consulting & Marketing zu erbringende Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht MB Consulting & Marketing in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
MB Consulting & Marketing ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.
Die Vereinbarte Vergütung von MB Consulting & Marketing enthält kein Budget für etwaige Werbekampagnen. Der Kunde hat dieses Budget separat zur Verfügung zu stellen.
Sofern MB Consulting & Marketing im Rahmen der Kundenbeziehung Domains/ Landingpages (Landeseiten)/ Webseiten zur Verfügung stellt, erfolgt deren Überlassung an den Kunden vorbehaltlich anderslautender Individualabrede ausschließlich bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Eine Überlassung zur Verfügung gestellter Domains/ Landingpages (Landeseiten)/ Webseiten und anderweitiger Inhalte über die Vertragslaufzeit hinaus gilt im Zweifel als nicht vereinbart.
MB Consulting & Marketing ist für die Rechtskonformität von Werbekampagnen, Web- und Landingspages (Landeseiten) und deren Inhalten, die im Rahmen der Vertragsbeziehung für den Kunden erstellt worden sind, nicht verantwortlich. Der Kunde hat diese eigenständig vor Veröffentlichung zu überprüfen und MB Consulting & Marketing erforderlichenfalls mitzuteilen.
Sollte die Verwendung von Bild- und/oder Videomaterial im Wege der Zusammenarbeit erforderlich werden, hat der Kunde MB Consulting & Marketing sämtliche Nutzungs- und Bearbeitungsrechte daran zum Zwecke der Vertragserfüllung zur Verfügung zu stellen beziehungsweise eine jeweils hinreichende Lizenz zu organisieren.
Die bei MB Consulting & Marketing gebuchten Leistungen sind nicht auf Dritte übertragbar.
Die Leistungen von MB Consulting & Marketing unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung ausnahmsweise dem Werksvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-10.
MB Consulting & Marketing kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.
Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. MB Consulting & Marketing kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber MB Consulting & Marketing nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und MB Consulting & Marketing überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.
Soweit bei der Funktionsprüfung erhebliche Mängel festgestellt werden, ist MB Consulting & Marketing verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.
MB Consulting & Marketing ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten. Unerhebliche Mängel der (Teil-) Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.
Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreites ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird MB Consulting & Marketing dem Kunden insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.
Die abzunehmende (Teil-) Leistung von MB Consulting & Marketing gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von AB hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-) Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.
Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.
Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderungen von Teilen der Vergütung.
Die Preise, die von MB Consulting & Marketing angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Die Bezahlung der Leistungen von MB Consulting & Marketing erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von MB Consulting & Marketing ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von MB Consulting & Marketing ist anders lautend. Eine MB Consulting & Marketing/ CopeCart erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung
Sofern der (SEPA-)- Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde MB Consulting & Marketing nach Vertragsschluss ein schriftliches Lastschriftmandant zu erteilen.
MB Consulting & Marketing/CopeCart stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen 10 Werktagen nach Rückbuchung an MB Consulting & Marketing zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes durch eine Vertragspartei.
Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von MB Consulting & Marketing erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnissen. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von MB Consulting & Marketing für den Kunden erstellt wurden (z.B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes KnowHow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form) . Solange Arbeitsergebnisse nicht fertiggestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vetrages.
Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde MB Consulting & Marketing nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
Ist die Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarungen erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an MB Consulting & Marketing über.
Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.